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Mittwoch, den 30. März 2011 um 20:19 Uhr

Liebe Mitstreiterinnen
Liebe Mitstreiter
Ich möchte Euch überzeugen!
es EILT!
Wulf hat am Freitag unterschrieben und daher: ab 01.04.2011 wirkt ein Antrag auf Überrpüfung nur noch1 Jahr rückwirkend!
Daher jetzt!
Insbesondere durch diese Anweisung der BA an die Argen (jetzt (No)Jobcenter) wurden viele um Ihren Leistungsanspruch gebracht:
Der Anteil voller oder teilweiser Stattgaben bei Widersprüchen aufgrund unszureichender Sachverhaltsaufklärung oder fehlerhafter Rechtsanwendung beträgt für Widersprüche, die ab 2009 erhoben werden, maximal 30%
Dies steht auf der 2. Seite oben http://www.harald-thome.de/media/files/E-Mail_Info_29_9_08_zu_WS.pdf - siehe auch 285.http://www.bremer-montagsdemo.de/
Dazu kommen die Kürzungsvorgaben für die Regelleistung - in Bremen minus 4,5% für 2010
Gemäß der  sozialsenatorischen Dienstelle in Bremen hat die Innenrevision abenteuerliche Fehler festgestellt.
Na Klar! Nur durch Fehler und durch Sanktionen war die Sparquote zu erreichen!
Bitte lesen! Die Hauptgründe und die Anleitung steht unter der 307.http://www.bremer-montagsdemo.de/
auf den folgenden jeweils weitere  Missetaten der Arge
Herzliche Grüße
Hans-Dieter Binder
Angebliches Fehlverhalten soll rechtfertigen, dass Menschen dauerhaft reduzierte Hilfe erhalten

1. Noch wirkt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X vier Jahre rückwirkend. Wer es noch nicht getan hat, sollte ihn stellen: vier Wochen zurückblättern und den Kugelschreiber zücken! Das geht diesen Monat noch. Sobald das Regelbedarfsermittlungsgesetz im Bundesgesetzblatt steht und in Kraft getreten ist, wirkt der Antrag nach § 44 SGB X nur noch ein Jahr rückwirkend, und das (No-)Job-Center darf auch eigene Fehler zulasten des Anspruchsberechtigten berichtigen und nachfordern, was bisher nicht möglich war. Das verabschiedetete SGB II soll am 1. April 2011 in Kraft treten. Ich würde mit dem Antrag nach § SGB X nicht so lange warten! –

Haben Sie eine bezahlte Erwerbstätigkeit? Verdienen Sie so gut, dass Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen und eine Steuerklärung abgeben müssen? Dann haben Sie mit dem Finanzamt zu tun. Sind Sie mit dieser Behörde zufrieden? Stimmen Ihre Steuerbescheide? Nach meiner Erfahrung lautet die Antwort meist ja, und wenn nicht, so ist dies mit einem Antrag auf Überprüfung oder einem Widerspruch zu regeln. Das EDV-System des Finanzamtes berücksichtigt automatisch alle Freibeträge. Für anhängige Klagen – egal, in welchem Bundesland sie erhoben wurden –, wird im Bescheid ein Vorbehalt zugunsten des Steuerzahlers aufgenommen. Der gleiche Sachverhalt muss nicht noch einmal per Klage geklärt werden. Sie selbst gelten als vertrauenswürdig. Ihre Angaben werden akzeptiert, nur in Ausnahmen fordert das Finanzamt einen Nachweis. Eingereicht werden müssen nur die Lohnsteuerbescheinigung und Nachweise über Lohnersatzleistungen. Alles andere wird Ihnen geglaubt.

Erwerbslose müssen auch zum Amt. Die Anträge beispielsweise auf ALG II sind wesentlich umfangreicher als eine Einkommensteuerklärung. Alle sechs Monate ist ein Folgeantrag zu stellen. Alle Angaben in den Anträgen sind durch Einreichen von Unterlagen zu beweisen. Vorzulegen sind Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Miethöhe, außerdem bei Neuantrag grundsätzlich die Kontoauszüge für drei Monate. Schwärzungen sind nur eingeschränkt möglich. Ihnen wird selten etwas geglaubt! Treten Fragen zur Wohnung auf, wird Auskunft des Vermieters verlangt. Falls Ihr Bescheid fehlerhaft ist und dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Falls keine Eilbedürftigkeit vorliegt, dauert es circa ein oder zwei Jahre, bis über diese Klage entschieden wird.

In der Zwischenzeit haben Sie alle sechs Monate weitere Bescheide mit dem gleichen Fehler erhalten. Sie müssen gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen und Klage erheben. Die Arge, jetzt das (No-)Job-Center, erstellt die Folgebescheide nicht unter Vorbehalt der anhängigen Klage. Auch alle anderen Menschen mit dem gleichen Sachverhalt müssen Widerspruch einlegen und Klage erheben. Urteile der ersten Instanz werden selten auf die anderen Entscheidungen übertragen. Entscheidungen der Landessozialgerichte werden öfter übergreifend akzeptiert. Entscheidungen des Bundessozialgerichtes werden bundesweit berücksichtigt, alles andere aber nur in dem jeweiligen Gerichtsbezirk. Was für eine Verschwendung von Ressourcen! Wegen der Vielzahl der Klagen ist die Arge, jetzt das (No-)Job-Center, von den Gerichtskosten befreit. Dies ist nur eine vereinfachte Darstellung, zeigt aber bereits, dass Erwerbslose nicht als Menschen mit Würde behandelt werden. Dies alles ist kein Versehen, sondern volle Absicht!

Stellen Sie sich vor, Ihr Finanzamt würde angewiesen, im Durchschnitt mehr Steuern zu erheben, als festzusetzen sind. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Freibeträge vergessen und Widersprüche abgelehnt. Unvorstellbar! Die Ämter für Erwerbslose – bisher die Argen (in Bremen die Bagis), jetzt die (No-)Job-Center – wurden von der Bundesagentur für Arbeit angewiesen, 70 Prozent aller Widersprüche abzulehnen. Nur 30 Prozent aller Widersprüche durfte abgeholfen werden – egal, ob der Mensch recht hatte! Hier wurde die Behörde von der vorgesetzten Dienststelle verpflichtet, die Erwerbslosen zu betrügen, wissentlich und vorsätzlich! Auf der 285. Bremer Montagsdemo stehen weitere Anmerkungen dazu. Auf der 307. Bremer Montagsdemo und den folgenden stehen viele Gründe für den Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X. Einfach machen!

Ab 1. April 2011 werden die Verschärfungen des SGB II in Kraft treten. Eine Kurzübersicht über die anstehenden Verschärfungen bei Hartz IV mit dem Ziel der systematischen Bedarfsunterdeckung gibt es von Norbert Hermann, („Unabhängige Politik- und Sozialberatung Bochum“) und ausführlicher von Beckhäuser und Eckhardt. Beide Ausarbeitungen sind vorläufig und unvollständig, aber sehr interessant! Hier eine Anmerkung daraus:

„Während zuletzt um drei Euro gestritten wurde, war man sich offenbar darin einig, dass eine Vielzahl von gesetzlichen Neuregelungen aufgenommen werden sollte, die zu erheblicher und dauerhafter Bedarfsunterdeckung bei Leistungsberechtigten führt. Ich spreche hier von den zahlreichen Möglichkeiten, die Leistung des Lebensunterhalts zu kürzen. Galt früher einmal der Grundsatz, dass die Sicherung des Lebensunterhalts unabhängig von der Frage der Schuld zu leisten sei, gibt es nun zahlreiche Tatbestände (angeblichen) Fehlverhaltens, die rechtfertigen sollen, dass Menschen dauerhaft mit einer um 30 Prozent reduzierten Hilfe zum Lebensunterhalt zurechtkommen müssen. Ob dies verfassungsgemäß ist, wurde nicht einmal erwogen.“

So geht es weiter. Mit viel Sachverstand wird auch der Einklang mit unserer Verfassung hinterfragt. Nüchtern betrachtet also eine Fortsetzung der Ausgrenzung! Wehrt euch! Ihr könnt ALG II mit dem Kugelschreiber erlegen! Wie dies geht? Wir gehen mit! Der neue Regelsatz ist nicht verfassungsgemäß, auch nicht unter Berücksichtigung der Änderung zur Warmwasserbereitung (diese Kosten werden seit 1. Januar 2011 erstattet und sind daher nicht mehr im Regelsatz enthalten). Daher Antrag auf verfassungsgemäße Regelleistung stellen! Die anderen Neuregelungen im verabschiedeten SGB II sind jeweils bei Anwendung angreifbar, mit Widerspruch und Klage!

Wer Kinder hat und ALG II, Sozialgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, sollte nochmals zum Kugelschreiber greifen und die Leistungen für Bildung, Teilhabe et cetera beantragen. Gezahlt wird rückwirkend ab 1. Janaur 2011, aber keine Behörde blickt durch. Daher den Antrag formlos an das Jobcenter mit der Bitte um Weiterleitung gegen Stempel abgeben. Bremen hat dies alles noch nicht geregelt. In der Ausarbeitung stehen die Anmerkungen dazu ab Seite 28. Auch Auszubildende und Studenten sollten die leider eingeschränkten Möglichkeiten entdecken. Was ist für den Alltag zu berücksichtigen? Wie schütze ich mich vor den neuen Fallstricken? Als erstes gilt: Nicht allein zur Behörde gehen. Sei stark und nimm jemanden mit, als moralische Rückenstütze! Alles, was zur Unterschrift vorgelegt wird, kann mitgenommen werden. Nichts im Amt unterschreiben! Das Anliegen der Sachbearbeitung kann ebenfalls schriftlich mitgenommen werden. „Bewerbung als Hilfskraft? Na klar, wenn Sie mich dazu schriftlich auffordern!“ Ansonsten werden wir uns montags über die Änderungen informieren.

Die hinterlegten Links konnte ich nicht mitkopieren - daher lohnt sich der Besuch beim Orginal http://www.bremer-montagsdemo.de/

Weitere Informationen stehen auch unter

http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/zurueck/kopf-zeigen-neues-von-der-montagsdemo/artikel/heute-ueberpruefungsantrag-stellen/