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Hallo Mitbürger! Hallo AGL- II- Familien! Hallo Mitkämpfer & Mitstreiter, auf den winterlichen Straßen!
Werte Medien!
Mo, den 1.2.2010 fand unsere 266. Görlitzer Montagsdemo "Die Originale!", unter dem Motto:
„Kindergelderhöhung! – Rückzahlungsforderung!?“, mit 23 Demonstranten,
im winterlichen Görlitz, statt.
Ja es ist schon verwunderlich, das der Staat von unten nach oben verteilt!
D.h. von den schwächsten Gliedern der Gesellschaft, den Kindern, welche unter den ALG- II- Bezug ihrer Eltern schon am meisten zu leiden haben hin zu den Lobbyisten und Bessergestellten!
Aber noch unverständlicher ist, das niemand aufsteht und sich wehrt!
Wann wacht Ihr endlich auf, oder wollt Ihr Euch noch das letzte Hemd ausziehen lassen?
Habt Ihr nicht gehört: "Alle Leistungen für Familien kommen auf den Prüfstand!"- dies ist eine Kriegserklärung gegen die Familien und das ganze Volk!
Nächsten Mo, den 8.2.2010 lautet unser Motto: "Was bedeutet eigentlich GRUND- Sicherung!?"
Vielleicht sehen wir uns?
Die Zeit ist reif dafür, sich zu wehren!
Dies haben wir und unsere Familien und Kinder verdient! Bei Dir gibt es bestimmt eine Montagsdemo! Schau doch mal nach!
http://www.bundesweite-montagsdemo.com .
Alles rund um unsere "Görlitzer Montagsdemo- Die Originale!" gibt es unter: http://goerlitzer-montagsdemo.de .
Hier die Homepage des "Sozialbündnisses des Landkreis Görlitz": http://www.sozialbündnis-landkreis-görlitz.de .
Mit freundlichen Grüßen die Vorbereitungsgruppe der Görlitzer Montagsdemo, "Die Originale!"
Offizielles Flugblatt Nr. 266 zur Görlitzer Montagsdemo am 1. Februar 2010. Vorbereitet von Bernd Eckert, Oliver Otto und Mitgliedern der Vorbereitungsgruppe. Treffpunkt immer montags 18 Uhr vor der Agentur für Arbeit, Lunitz 10. http://www.goerlitzer-montagsdemo.de http://www.sozialbündnis-landkreis-görlitz.de
„Kindergelderhöhung! – Rückzahlungsforderung!?“
Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2010 um lächerliche 20,- Euro pro Kind erhöht. Am 18. Dezember 2009 war das Gesetz dazu fertig. Jetzt wiehert der „Amtsschimmel“, weil die so genannte Bundesagentur für Arbeit zu viel Hartz IV-Geld überwiesen hat. Die Erhöhung wird bei Hartz IV als Mehreinkommen bewertet! Davon haben Hartzer nichts, weil es Einkommen ist! Für ca. 1,2 Millionen Hartz- IV- Haushalte wird jetzt eiligst eine Rückforderungsaktion für den Monat Januar 2010 gestartet. Dem gegenüber! Der nicht zu gewinnende Krieg in Afghanistan kostete 2007 allein 487 Millionen, also 1,3 Millionen pro Tag! 2010 gibt es 605 Millionen Euro für Auslandseinsätze! Genaue Zahlen verrät das Internet nicht, nur so viel: Bei Vier bis sechs Monate Einsatz gibt’s ein „Auslandsverwendungszuschlag“ von 92,03 € steuerfrei pro Tag je nach Dienstgrad zusätzlich zum monatlichen Wehrsold, plus Trennungsgeld, plus Zuschlag bei freiwillig Längerdienenden, plus Tagesgefahrenzulage von 110,-€, und alles für 4500 Soldaten über acht Jahre! Für Journalist P. Scholl- Latour sind stolze Paschtunen nicht käuflich. Dem Taliban zwingt keiner westliche (Un)Sitten auf! Aktuell vermehren mind. 1500 Steuersünder ihre Geldkonten! Sie bringen heimlich Geld in die Schweiz! Von der gleichen Bundeskriegsregierung werden angebliche Hartz-IV-Faulenzer lauthals beschimpft. Sie fordert trotzdem von ALG- II- Empfängern rotzfrech Rückzahlungen! Wir fordern, Schluss mit der Steuerschwarzarbeit „Gerechtigkeit zum Wohle der Solidargemeinschaft, kein Bonus für Reiche!“ Zur Rückzahlungsforderung! Grund für das neuerliche Desaster sind falsche Bescheide, weil es die Bundesregierung versäumt hat, bei der Kindergeldanhebung das Sozialrecht anzupassen. Der Behördenwahnsinn geht in die nächste Runde! So hatte die Bundesanstalt schon festgelegt, wie viel Geld die Hilfeempfänger erhalten, bevor das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“, das auch die Kindergelderhöhung regelt, beschlossen war. Mit dem Rückforderungs-Irrsinn wird ausgerechnet bei den Schwächsten der Gesellschaft und zugleich dem Wertvollsten einer Nation, bei Kindern (davon 2,2 Millionen bei Hartz IV) mit der größten „Geld-zurück-Aktion“ in der Geschichte der BA gestartet. Die Verwaltungskosten sind höher, als der Ertrag! Mahn- und Vollstreckungsverfahren laufen ins Leere, wenn Betroffene ohnehin am Existenzminimum liegen, also unter der Pfändungsgrenze, dann ist nichts zu holen! Das ist auch der Grund, warum nicht einfach der Februar Betrag um die Rückforderung gekürzt wurde. Jede 20,-€ Rückforderung wird die ARGE um geschätzte 80,-€ kosten! Der Aufwand zur Erstellung neuer Bescheide ist teurer als die zurückgeforderten Gelder! Das asoziale politische System lastet nun die fehlende Übergangsregelung den unschuldigen Armenhaushalten an. Der Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger rät, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Rückforderungsbescheide einzulegen. Unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen (§ 818, 3 BGB und § 45 Sozialgesetzbuch X) „wer das Geld nicht mehr hat und darauf vertraut hat, dass es seins war, der muss nicht zurückzahlen!“ Voraussetzung ist ein „rechtswidriger begünstigter Verwaltungsakt“, er darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist! Hallo Ihr Amts-Penner! WO NICHTS MEHR IST, DA KANN MAN NICHTS MEHR HOLEN! Als Entreicherung anerkannt ist, wenn das Geld für außergewöhnliche Dinge verwendet worden ist! Zur Schadensbegrenzung versucht die BA mit fiesen Tricks und Einschüchterung auf den Putz zu hauen, um der selbstverschuldeten Panne des Behördenwahnsinns entgegen zu wirken. Ihr Argument: „es handle sich nicht um fehlerhafte Bescheide“, sondern um „Änderungen zum Monatsende!“ Hartz IV ist die Abkehr vom Sozialstaat! Es verstößt gegen Sitten und Menschenwürde und damit gegen das Grundgesetz! Es hat die Entwicklung gesellschaftlicher diskriminierter Unterdrückter geschaffen! Sie sollen nun die Zeche für die Schlamperei bei Rückzahlungen ausbaden! Mit Unverständnis hat die Diakonie Mitteldeutschlands auf die Rückzahlungsaufforderung von zu viel gezahltem Kindergeld reagiert, so Diakonie-Vorstand Kathrin Weiher. Die BA beharrt in frecher Manier auf Rückzahlung und bezeichnete es als unerheblich, ob der Betreffende die zusätzlichen 20,-€ schon ausgegeben hätte! Haben die Mitarbeiter der Ämter eigentlich eine Ahnung vom fiktiven „Warenkorb“ eines Regelsatzabhängigen? Bei der Vorbereitungsgruppe der Originalen Görlitzer Montagsdemo sind Muster-Formulare zum Widerspruch der Rückforderung vorrätig! EILT: Keine Befreiung von den Kosten! Die Bezieher v. Hartz IV müssen die Zusatzbeiträge ihrer Krankenkassen von ihrem Regelsatz bezahlen! Vorsicht beim Krankenkassenwechsel!
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